MUTUALITÄTSFONDS

Mutualitätsfonds I.S.T. Milch

In Zusammenarbeit mit dem Sennereiverband Südtirol wurde im Rahmen der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 28. April 2022 der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, zur Stabilisierung der Einkommen der Südtiroler Milchbäuerinnen und Milchbauern beizutragen und die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Situationen zusätzlich abzusichern.

Der Fonds ist organisatorisch beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol angesiedelt und wird gemäß den geltenden Satzungen sowie den europäischen Rechtsgrundlagen nach Art. 36 und 39-bis der EU-Verordnung 1305/2013 und der EU-Verordnung 2393/2017 verwaltet. Der Fonds verfolgt keine Gewinnabsichten und dient ausschließlich der Unterstützung der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe.

Die Verwaltung und Funktionsweise des Fonds werden durch die entsprechenden Satzungen geregelt, die beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol eingesehen werden können. Aufgrund des erforderlichen Anerkennungsverfahrens beim Landwirtschaftsministerium in Rom besitzt derzeit ausschließlich die italienische Fassung der Satzungen rechtliche Gültigkeit. Sobald auch die deutsche Übersetzung offiziell verfügbar ist, wird diese ebenfalls veröffentlicht.




Informationen zum Mutualitätsfonds I.S.T. Milch

Im Rahmen der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 28. April 2022 wurde einstimmig der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, die Einkommen der Südtiroler Milchbäuerinnen und Milchbauern zu stabilisieren und die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Situationen zusätzlich abzusichern. Gleichzeitig wurde beschlossen, beim zuständigen Landwirtschaftsministerium MASAF die Anerkennung des Fonds zu beantragen, um Zugang zu den vorgesehenen EU-Fördermitteln gemäß Art. 36 der EU-Verordnung 1305/2013 sowie der EU-Verordnung 2393/2017 zu erhalten. Mit Ministerialdekret Nr. 0375219 vom 18. Juli 2023 wurde das Hagelschutzkonsortium offiziell als verwaltende Organisation des Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol anerkannt. Damit verfügt der Fonds über die notwendige ministerielle Anerkennung, um die vorgesehenen öffentlichen Förderungen in Anspruch nehmen zu können.

Neueinschreibung in den Fonds

Landwirtschaftliche Betriebe, die sich für das Milchwirtschaftsjahr 2026 neu in den Fonds einschreiben möchten, können dies bis spätestens 30. Juni 2026 beantragen. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für das Milchwirtschaftsjahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch für das darauffolgende Milchwirtschaftsjahr vorgemerkt.

Für die Neueinschreibung bitten wir um die Übermittlung einer schriftlichen Anfrage mittels PEC mit dem Betreff:

„Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T. Milch“

Die Anfrage ist an folgende PEC-Adresse zu senden:

fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com

Das entsprechende Antragsformular finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.

Verlängerung und Austritt

Für alle Betriebe, die sich bereits 2022 oder in den darauffolgenden Jahren in den Fonds eingeschrieben und die vorgesehene Dreijahresverpflichtung erfüllt haben, verlängert sich die Teilnahme am Fonds grundsätzlich automatisch für ein weiteres Milchwirtschaftsjahr, sofern nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen ein schriftlicher Austritt beantragt wird.

Landwirte, die nicht mehr am Fonds teilnehmen möchten, können den Austritt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen beantragen, wie dies im gesamtstaatlichen Risikomanagementplan PGRA vorgesehen ist. Das entsprechende Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Austrittsanträge, die nach Ablauf der vorgesehenen Frist eingehen, können erst für das darauffolgende Milchwirtschaftsjahr berücksichtigt werden. In diesem Fall verlängern sich die Teilnahme sowie die damit verbundenen Verpflichtungen automatisch für ein weiteres Jahr.

Wichtige Frist für Ein- und Austritt

Die Frist für den Ein- oder Austritt zum sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für das Milchwirtschaftsjahr 2025 ist bereits abgelaufen. Der gesetzlich vorgesehene Endtermin war der 30. Juni 2025.

Landwirte, die ab dem Milchwirtschaftsjahr 2026 einen Ein- oder Austritt beantragen möchten, können dies bis spätestens 30. Juni 2026 tun.

Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für das Milchwirtschaftsjahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Die notwendigen Formulare finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.

Informationsvideo und Kontakt

Auf unserem YouTube-Kanal finden Sie zudem ein Informationsvideo zum Mutualitätsfonds Milch:

https://youtu.be/itPz_zMSRcc

Für Fragen zur Teilnahme am Fonds oder bei Problemen bei der Übermittlung der Unterlagen steht Ihnen unsere Abteilung Mutualitätsfonds gerne zur Verfügung.

E-Mail: fonds@hagelschutzkonsortium.com

Telefon: +39 0471 256028

Downloads:

Häufig gestellte Fragen:

Wieviel würde der Fonds auszahlen?
Wann zahlt der Fonds?
Warum sollte ich diesen Fonds I.S.T. Milch beitreten und einzahlen?
Wieviel muss eingezahlt werden?
An wem geht die Schadensauszahlung?
In den Fonds werden Gelder der Landwirte eingezahlt sowie öffentliche Fördergelder eingezahlt. Wie sicher ist das eingezahlte Geld?
Welches Einkommen wird durch den Fonds gedeckt?
Wenn der Fonds greift, gibt es dann in Notsituationen noch Unterstützung als Direktförderung?

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